Ortskernförderung

Für den Ankauf von leerstehenden, älteren Wohngebäuden wird eine Förderung in Höhe von Euro 720,-- gegeben, wenn, *der Ankauf von Wohnobjekten, deren Bausubstanz zu 80% älter als 50 Jahre ist, *das Objekt mehr als 3 Jahre unbewohnt war (weder Haupt- noch Nebenwohnsitz), *nach dem Ankauf mindestens 1 Person den Hauptwohnsitz begründet und der letzte entgeltliche Erwerb mindestens 15 Jahre zurück liegt.

Zuständig