3. Teuerungsausgleich für kleine Einkommen, Familien und AlleinerzieherInnen:

Die Förderung beträgt Euro 140,--. Kleinere Einkommen bekommen diese, gegen Vorlage einer Rundfunk- Gebührenbefreiung (GIS), wobei die Befreiung auf den Hauseigentümer oder Wohnungsmieter lauten und auch der Hauptwohnsitz in der Gemeinde sein muss. Familien bekommen diese Förderung, wenn mindestens ein Erwachsener mit drei Kindern, für die er gleichzeitig Familienbeihilfe bekommt, in einem Haushalt. Alle Personen müssen den Hauptwohnsitz in der Gemeinde begründen. AlleinerzieherInnen werden gefördert, wenn ein Erwachsener mit mindestens einem Kind (beide haben den Hauptwohnsitz in der Gemeinde), wofür er Familienbeihilfe bezieht, in einem Haushalt alleine lebt.

Zuständig