Familienförderung

Nach der Geburt eines Babys, werden die Eltern samt ihren kleinen Sprösslingen auf die Gemeinde Oberschützen eingeladen und ihnen eine Gutschein in der Höhe von Euro 727,-- übergeben. Voraussetzung ist der Hauptwohnsitz in Oberschützen. Der Gutschein kann dann bei Eintritt des Kindes in die Schule bei Betrieben in der Gemeinde eingelöst werden.

Zuständig