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Zuständigkeiten
Pensionsangelegenheiten
Formulare von verschiedenen Pensionsversicherungsanstalten liegen im Meldeamt auf.
Erforderliche Unterlagen:
Alterspension:
alle Personaldokumente des Antragstellers, Beschäftigungsnachweise ab dem 14. Lebensjahr, bei Frauen auch die Geburtsurkunden der Kinder.
Witwen- / Witwerpension:
Pensionsabschnitte beider Personen, Sterbeurkunde, Heiratsurkunde ausgestellt nach dem Tod.
Da es sich hier um ein Fachgebiet handelt, indem sich laufend Änderungen ergeben, ersuchen wir, sich vor Antragstellung auch bei Ihrer Pensionsversicherungsanstalt zu erkundigen.