Hauptinhalt: Kurztaste 1
Hauptnavigation: Kurztaste 2
Suche: Kurztaste 4
Gemeindeamt
Amtsleiter
Mitarbeiter
Amtliche Termine
Anfrage und E-Mail
Kontakt und Bürgerservicezeiten
Politik
Bürgermeister
Vizebürgermeister
Gemeinderat
Gremien
Sitzungsprotokolle
Wissenswertes
Geschichte - Portrait
Oberschützen
Aschau i. Bgld.
Schmiedrait
Unterschützen
Willersdorf
Beschreibung Wappen
Bürgerservice
Amtstafel
Verordnung
Zeitung
Momentothek Oberschützen
News
Newsletter abonnieren
Trinkwasseruntersuchungen
Bauen in Oberschützen
Immobilien
Wohnungen - Häuser - Leerflächenmanagement
Suche/Biete
Formulare
Förderungen
Gebühren
Presseinfos
Zuständigkeiten
Ämter & Behörden
A-Z
Branchen
Meine Ämter & Behörden
Interessante Links
EU-Informationen
Amtssignatur
Einrichtungen
Freibad Oberschützen
Gemeindebücherei
Schule & Bildung
A-Z
Branchen
Meine Schule & Bildung
Interessante Links
Tourismus
Gastronomie
A-Z
Branchen
Meine Gastronomie
Kirche & Religion
A-Z
Branchen
Meine Kirche & Religion
Unterkünfte
A-Z
Branchen
Meine Sehenswürdigkeiten
Interessante Links
Projekt - Denkort: "Anschlussdenkmal"
Denk-, Informations- und Lernort: „Anschlussdenkmal“ Oberschützen. Partizipation – Lernen – Nachhaltigkeit
Wirtschaft
A-Z
Branchen
Zentrum
Gemeindeamt
Bürgerservice
Amtstafel
Verordnung
Zeitung
Momentothek Oberschützen
News
Newsletter abonnieren
Trinkwasseruntersuchungen
Bauen in Oberschützen
Immobilien
Suche/Biete
Formulare
Förderungen
Gebühren
Presseinfos
Zuständigkeiten
Ämter & Behörden
EU-Informationen
Amtssignatur
Einrichtungen
Tourismus
Wirtschaft
Freizeit & Tourismus
Gelbe Seiten
Gesundheit & Soziales
Privates
Vereine
Wetter
Interessante Links
redesign
Sie befinden sich hier:
Zentrum
>
Bürgerservice
>
Zuständigkeiten
Hauskrankenpflege
Der Hauskrankenpflegefachdienst bietet fachliche Pflege für PatientInnen im Wohnbereich an. Gepflegt werden PatientInnen aller Altersstufen mit jeglichen Erkrankungen. Die Pflege beinhaltet auch die Anleitung, Beratung und Begleitung von Angehörigen und anderen an der Pflege beteiligten Personen. Sie wird ausschließlich durch Personen durchgeführt, die durch entsprechende bundesgesetzliche Regelung (Gesundheits- und Krankenpflegegesetz) dazu ermächtigt sind.
Die diplomierte Krankenschwester bzw. der diplomierte Krankenpfleger darf nur auf ärztliche Anordnung hin tätig werden. Die medizinische Hauskrankenpflege wird für ein und denselben Versicherungsfall für die Dauer von längstens vier Wochen gewährt. Darüber hinaus wird sie nach Vorliegen einer chef- oder kontrollärztlichen Bewilligung weitergewährt.